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Nach dem Umsatzregistrierungsgesetz ist der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer eine Quittung auszustellen. Gleichzeitig ist er verpflichtet, die erhaltenen Einnahmen online beim Steuerverwalter zu registrieren; im Falle eines technischen Ausfalls spätestens innerhalb von 48 Stunden.
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